Treten in den ersten Lebensjahren – vom Zeitpunkt der Geburt bis zum Schuleintritt – Entwicklungsauffälligkeiten auf oder droht eine Behinderung bzw. liegt eine Behinderung vor, dann besteht für das Kind Anspruch auf „frühe Förderung“.Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihrer Kinder haben.
Ausgehend von den vorhandenen Fähigkeiten des Kindes zielt unsere Förderarbeit darauf ab, das Kind in seinen Kompetenzen zu stärken und durch gesetzte Impulse in der Interaktion mit dem Kind und seiner Familie, die nächsten Entwicklungsschritte und die Entfaltung seiner Persönlichkeit anzuregen.
Entsprechend der individuellen Entwicklung des Kindes folgende Bereiche:
Wir fördern in den Therapieräumen der Frühförderstelle, in den Praxen der Kooperationspartner:innen, in der Häuslichkeit oder wenn möglich in der Kindertagesstätte/bei der Tagesmutter.
mit speziellen Ausbildungen für Kinder im Alter von 0-6 Jahren besteht aus: