Hier finden Sie unsere Dokumente zur Umsetzung der Vorschriften des Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes:
Hinweisgebersystem gem. EU-Whistleblowing-Richtlinie
Hinweisgeber sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken. Damit sie zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung, geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten.
Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es: